Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Abschleppdienst Hamal – Inhaber: Christopher Hamal
Mittelstraße 30, 06712 Zeitz OT Kretzschau
Telefon: 03441 21 37 45 | Mobil: 0171 300 43 06 | Fax: 03441 21 40 56
E-Mail: info@abschleppdiensthamal.de
Steuernummer: 119/227/03088 | USt-IdNr.: DE 32 95 15 465
(im Folgenden „Auftragnehmer”)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über Leistungen des Abschleppdienstes Hamal, insbesondere Pannenhilfe, Bergung und Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen und Anhängern, die Verwahrung von Fahrzeugen und Ladungen, Reifenservice sowie sonstige Zusatzleistungen (z. B. Umzüge, Haushaltsauflösungen, Transporte, Möbellift- und Transportervermietung, Hausmeisterdienste).
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gehen zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Der Vertrag kommt durch die (auch telefonische, mündliche oder fernmündliche) Beauftragung des Auftragnehmers und dessen Bestätigung bzw. die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit zustande.
(2) Der Auftraggeber erteilt den Auftrag, wo die Umstände es zulassen, durch Unterzeichnung eines Auftragsscheins. Auf dem Auftragsschein sind die für die Berechnung maßgeblichen Bedingungen aufgeführt. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen eine Durchschrift auszuhändigen und Einblick in die Preisliste zu gewähren.
(3) Bei Notfalleinsätzen (Unfall, Panne, Liegenbleiben im Verkehr) kann die schriftliche Auftragserteilung ausnahmsweise entfallen; in diesem Fall gilt der Auftrag mit Beginn der Tätigkeit als erteilt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer führt den Auftrag nach den anerkannten Regeln der Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepptechnik unter Einsatz der nach den Umständen erforderlichen und geeigneten Fahrzeuge und Geräte für den Auftraggeber möglichst kostengünstig aus.
(2) Hat der Auftraggeber keinen Verbringungsort bestimmt, verwahrt der Auftragnehmer das Fahrzeug auf seinem Betriebsgelände oder gibt es einem zuverlässigen Dritten in der Nähe des Pannen-/Unfallorts in Verwahrung. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, der unverzüglich über den weiteren Verbleib des Fahrzeugs zu entscheiden hat.
(3) Kann ein Auftrag nicht abgeschlossen werden, weil das Fahrzeug bereits anderweitig entfernt wurde, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Kann der Auftrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden, steht dem Auftragnehmer das volle vereinbarte Entgelt zu.
(4) Für Reifenservice, Umzüge, Transporte und sonstige Zusatzleistungen gilt diese AGB entsprechend; Einzelheiten (Umfang, Termin, Preis) werden im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Einzelfall vereinbarten Preise bzw. die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Die Einsatzzeit beginnt mit dem Ausrücken des Einsatzfahrzeugs vom Betriebsgelände und endet mit dessen Rückkehr bzw. Einsatzbereitschaft für den nächsten Auftrag. Abgerechnet wird nach Zeitstunden; die erste Einsatzstunde wird voll, jede weitere angefangene halbe Stunde als volle halbe Stunde berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Entgelt ist nach Ausführung des Auftrags gegen Rechnung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen; bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen kann Vorkasse verlangt werden.
(4) Zahlungen erfolgen bar, per EC-Karte oder auf sonst vereinbartem Weg. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB): gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
§ 5 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag sowie einer damit zusammenhängenden Verwahrung ein vertragliches Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff. BGB an dem Fahrzeug zu.
(2) Wird das fällige Entgelt bei Erreichen des Bestimmungsorts nicht gezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers auf sein Betriebsgelände zu verbringen und dort zu verwahren.
(3) Gerät der Auftraggeber länger als einen Kalendermonat mit der Zahlung des Entgelts oder der Verwahrkosten in Verzug, ist der Auftragnehmer zum Pfandverkauf nach vorheriger Androhung (per Einschreiben an die letzte bekannte Anschrift) berechtigt.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung steht dem Auftragnehmer zudem ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB am Fahrzeug zu; im Fall der Ausübung sind zusätzlich entstehende Unterstellungs- und Verwahrkosten vom Auftraggeber zu tragen.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Fernabsatz (z. B. telefonisch) ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Abschleppdienst Hamal, Mittelstraße 30, 06712 Zeitz OT Kretzschau, Telefon: 03441 21 37 45, E-Mail: info@abschleppdiensthamal.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. Pannenhilfe, Abschleppen) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns. Bei nur teilweiser Ausführung schulden Sie uns einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht.
Da Abschlepp- und Pannenhilfeeinsätze regelmäßig eilbedürftig sind, wird der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich um Zustimmung zum sofortigen Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist gebeten. Mit vollständiger Leistungserbringung (z. B. Abschluss des Abschleppvorgangs) erlischt das Widerrufsrecht.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die dem Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrags entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf Umständen, die auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abwendbar waren.
(2) Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf einen Höchstbetrag von 500.000,– € pro Schadensereignis begrenzt. Soweit Beförderungsleistungen betroffen sind, richtet sich die Haftung ergänzend nach den §§ 407 ff. HGB.
(3) Ist zur Erreichung des Bergungs- oder Abschleppziels die Verursachung eines angemessenen, unvermeidbaren Schadens am Fahrzeug oder an Rechtsgütern Dritter notwendig, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer insoweit von einer Schadensersatzpflicht frei. Notwendig ist ein Schaden, wenn er nicht oder nur durch unverhältnismäßigen Aufwand vermeidbar gewesen wäre.
(4) Der Auftraggeber hat Schäden oder Verluste am Fahrzeug, für die der Auftragnehmer einzustehen hat, diesem unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Einklang mit der DSGVO. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 9 Außergerichtliche Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers in Zeitz. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026

